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   LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 163/17   

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LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 163/17 (https://dejure.org/2018,87727)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.11.2018 - L 3 R 163/17 (https://dejure.org/2018,87727)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. November 2018 - L 3 R 163/17 (https://dejure.org/2018,87727)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 163/17
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Nichtannahmebeschluss vom 06. August 2002 - 1 BvR 586/98 - die mittelbar angegriffene Regelung des § 260 S. 2 SGB VI ausdrücklich als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen und hierzu ausgeführt (zitiert nach juris Rn. 12 ff.): "a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. April 1999 entschieden, dass die in der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen und im Einigungsvertrag (EV) vom 31. August 1990 (BGBl II S. 889) nach dessen Maßgaben als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannten Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen den Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG genießen (vgl. BVerfGE 100, 1 (33 f.)).

    Im Hinblick auf die Beitragsleistungen, denen bei der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung ab 1971 ein Beitragssatz von zehn Prozent zugrunde lag, fehlt es auch nicht an einer nicht unerheblichen Eigenleistung (vgl. BVerfGE 100, 1 (34)).

    Die Erstreckung der Beitragsbemessungsgrenze auf die überführten Leistungen war durch die Entscheidung zugunsten der verfassungsrechtlich zulässigen Eingliederung in die Rentenversicherung der Bundesrepublik Deutschland vorgeprägt und könnte nicht entfallen, ohne dass das Rentensystem gesprengt würde (vgl. BVerfGE 100, 1 (40 f.)).

    Der Gesetzgeber durfte bei der Vereinheitlichung des Rentenrechts im Zuge der Wiedervereinigung im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums (vgl. BVerfGE 100, 1 (37)) ohne Verstoß gegen Art. 14 Abs. 1 GG die Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen West unberücksichtigt lassen.

    Es liegt innerhalb seiner Gestaltungsbefugnis, wenn er davon absieht, zu Lasten der Versichertengemeinschaft oder der Allgemeinheit den alters- oder schicksalsbedingten Umstand voll auszugleichen, dass Personen im erwerbsfähigen Alter bessere Chancen haben als Rentner und Angehörige rentennaher Jahrgänge, Zugang zu ergänzenden Alterssicherungssystemen zu finden (vgl. BVerfGE 100, 1 (46)).

    Mit der Anwendung der Beitragsbemessungsgrenzen auf die übergeleiteten rentenrechtlichen Rechtspositionen blieben die Grundsätze der Rentenversicherung gewahrt, wonach eine leistungsabhängige Grundsicherung für das Risiko des Alters bereitgestellt wird (vgl. BVerfGE 100, 1 (40)).

    Hier gelten keine anderen Erwägungen als im Falle der aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen Berechtigten (vgl. BVerfGE 100, 1 (46)).

  • BSG, 16.11.2000 - B 4 RA 72/00 R

    Geltung der Beitragsbemessungsgrenze auch bei fiktiven Verdiensten aus Beiträgen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 163/17
    Mit der FZRVO 1968 hatte der Gesetzgeber der DDR eine Neuordnung der freiwilligen Versicherung auf Alters- und Invalidenrente im Rahmen ihres Rentenrechts eingeleitet, die dann durch die FZRVO 1971 bzw. die FZRVO 1977 neu gestaltet wurde (vgl. zur Entwicklung und Zielsetzung: Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 16. November 2000 - B 4 RA 72/00 R -, in juris Rn. 23 m.w.N.).

    Das geltenden Bundesrecht kennt keine Rechtsgrundlage dafür, im Rahmen der Wertfestsetzung von Rentenrechten nach dem SGB VI fiktive DM-Verdienste oberhalb seiner jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen, die sich auf der Grundlage der FZRVO 1968 (siehe grundlegend hierzu BSG, Urteil vom 16. November 2000 - B 4 RA 72/00 R -, in juris) oder der FZRVO 1971 bzw. 1977 (siehe grundlegend hierzu BSG, Urteile vom 09. November 1999 - B 4 RA 2/99 R - und 29. Juni 2000 - B 4 RA 42/99 R -, jeweils in juris) entrichteten Beiträgen oder den nach dem AAÜG als versichert geltenden Verdiensten (vgl. hierzu grundlegend BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 41/03 R -, in juris) - neben den für die Beitragsentrichtung zur Pflichtversicherung der DDR ermittelten fiktiven Verdiensten - ergeben.

  • BVerfG, 14.03.2000 - 1 BvR 284/96

    Kriegsbeschädigtengrundrente

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 163/17
    Er verletzt aber das Grundrecht, wenn er bei Regelungen, die Personengruppen betreffen, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 102, 41 (54); stRspr).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 163/17
    Dabei war dem Gesetzgeber bei der Neuordnung sozialrechtlicher Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung ein besonders großer Gestaltungsspielraum zuzubilligen (vgl. BVerfGE 100, 59 (94 f.)).
  • BVerfG, 06.08.2002 - 1 BvR 586/98

    Zur Geltung der Beitragsbemessungsgrenze für Beiträge zur Freiwilligen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 163/17
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Nichtannahmebeschluss vom 06. August 2002 - 1 BvR 586/98 - die mittelbar angegriffene Regelung des § 260 S. 2 SGB VI ausdrücklich als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen und hierzu ausgeführt (zitiert nach juris Rn. 12 ff.): "a) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28. April 1999 entschieden, dass die in der Deutschen Demokratischen Republik erworbenen und im Einigungsvertrag (EV) vom 31. August 1990 (BGBl II S. 889) nach dessen Maßgaben als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannten Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen den Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG genießen (vgl. BVerfGE 100, 1 (33 f.)).
  • BSG, 09.11.1999 - B 4 RA 2/99 R

    Sozialpflichtversicherung und freiwillige Zusatzrentenversicherung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 163/17
    Das geltenden Bundesrecht kennt keine Rechtsgrundlage dafür, im Rahmen der Wertfestsetzung von Rentenrechten nach dem SGB VI fiktive DM-Verdienste oberhalb seiner jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen, die sich auf der Grundlage der FZRVO 1968 (siehe grundlegend hierzu BSG, Urteil vom 16. November 2000 - B 4 RA 72/00 R -, in juris) oder der FZRVO 1971 bzw. 1977 (siehe grundlegend hierzu BSG, Urteile vom 09. November 1999 - B 4 RA 2/99 R - und 29. Juni 2000 - B 4 RA 42/99 R -, jeweils in juris) entrichteten Beiträgen oder den nach dem AAÜG als versichert geltenden Verdiensten (vgl. hierzu grundlegend BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 41/03 R -, in juris) - neben den für die Beitragsentrichtung zur Pflichtversicherung der DDR ermittelten fiktiven Verdiensten - ergeben.
  • BSG, 29.06.2000 - B 4 RA 42/99 R

    Rentenwertfestsetzung für vor dem 1.7.1990 erzielte Verdienste in der DDR,

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 15.11.2018 - L 3 R 163/17
    Das geltenden Bundesrecht kennt keine Rechtsgrundlage dafür, im Rahmen der Wertfestsetzung von Rentenrechten nach dem SGB VI fiktive DM-Verdienste oberhalb seiner jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen, die sich auf der Grundlage der FZRVO 1968 (siehe grundlegend hierzu BSG, Urteil vom 16. November 2000 - B 4 RA 72/00 R -, in juris) oder der FZRVO 1971 bzw. 1977 (siehe grundlegend hierzu BSG, Urteile vom 09. November 1999 - B 4 RA 2/99 R - und 29. Juni 2000 - B 4 RA 42/99 R -, jeweils in juris) entrichteten Beiträgen oder den nach dem AAÜG als versichert geltenden Verdiensten (vgl. hierzu grundlegend BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 41/03 R -, in juris) - neben den für die Beitragsentrichtung zur Pflichtversicherung der DDR ermittelten fiktiven Verdiensten - ergeben.
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